Turn Around Beratung
Stand 05/2009, Bestellnummer 140 936
Merkblatt Turn Around Beratung, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)
Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen sowie der Freien Berufe (im Folgenden Unternehmen genannt).
Um Unternehmen, die sich trotz positiver Fortführungsprognose in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Finanzierung von Beratungsmaßnahmen zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen wiederherzustellen, den Bestand der Unternehmen nachhaltig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
Der Inhalt des KfW-Merkblattes Turn Around Beratung basiert auf den Förderbedingungen des ESF und der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 21. April 2009 (Bundesanzeiger - BAnz. Nr. 65 vom 30. April 2009).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und der Freien Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht entgeltliche Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Buchprüfung für vereidigte Buchprüfer ist.
Wer wird gefördert?
Die Unternehmen müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie müssen die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Detaillierte Informationen zu den KMU-Kriterien enthält das "Merkblatt zur KMU-Definition der EU" (Formular-Nr. 142 291).
Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung das Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situationen geraten ist, obwohl es über eine positive Fortführungsprognose verfügt. Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse (gemäß Vordruck Schwachstellenanalyse, Formular-Nr. 140 964) eines unabhängigen und fachlich kompetenten Beraters/einer Beraterin. Aus der Schwachstellenanalyse muss sich ergeben, dass mindestens eine der Voraussetzungen eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 10 oder 11 (ABl. der EU C 244/2 vom 1. Oktober 2004) vorliegen. Ferner muss die Schwachstellenanalyse konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Maßnahmenplan) beinhalten und eine positive Fortführungsprognose enthalten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, soweit diese eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Angabe verpflichtet sind.
Eine geförderte Turn Around Beratung setzt immer eine Empfehlung eines Regionalpartners und eine Zusage der KfW voraus. Auf die Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den Kosten der Beratungsmaßnahme besteht kein Rechtsanspruch.
Wie hoch sind die Zuschüsse für die Turn Around Beratung?
Die Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer sowie in der Phasing Out-Region Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer (ohne Phasing Out-Region Lüneburg) einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max. 8.000 Euro nicht überschreiten.
Welche Kosten muss das Unternehmen selbst tragen?
Der Eigenmittelanteil, die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten sind durch das Unternehmen selbst zu finanzieren. Der Eigenanteil darf nicht aus anderen öffentlichen Mitteln z. B. des ESF oder vom beauftragten Berater - mittel- oder unmittelbar - finanziert werden.
Die Mehrwertsteuer kann nur dann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch das Antrag stellende Unternehmen vorliegt. Das Unternehmen hat hierfür einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht.
Wie läuft die Turn Around Beratung ab?
Anträge sind über die Regionalpartner der KfW zu stellen. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist unter www.rp-suche.de/rpsuche/TAB einsehbar.
- Vor Antragstellung ist mit dem Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch zu führen und dem Regionalpartner eine aktuelle Schwachstellenanalyse (gemäß Vordruck "Schwachstellenanalyse"-Formular-Nr. 140 964) einzureichen.
- Die Schwachstellenanalyse darf nicht älter sein als acht Wochen - für eine Übergangsfrist bis zum 31.7.2009 darf diese nicht vor dem 1.7.2008 datiert sein - und muss von einem unabhängigen, fachlich kompetenten Berater erstellt worden sein. Sie muss konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens beinhalten und eine positive Fortführungsprognose bescheinigen.
- Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner bei Antragstellung eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars ab und reicht den Antrag und die Schwachstellenanalyse an die KfW weiter.
- Mit dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses sind beim Regionalpartner folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen:
1. Schwachstellenanalyse mit positiver Fortführungsprognose und konkreten Maßnahmen
2. gegebenenfalls Bescheinigung über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung.
- Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners und der eingereichten Unterlagen über die Gewährung des Zuschusses und erteilt eine entsprechende Zusage an das Unternehmen.
- Nach Antragsstellung kann das Unternehmen einen Berater aus der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) auswählen. Der ausgewählte Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für die Turn Around Beratung frei geschaltet sein.
- Das Unternehmen schließt mit dem ausgewählten Berater einen schriftlichen Beratervertrag, in dem die Beratungsinhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Beratungszeitraum geregelt sind.
- Mit der Beratung darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden.
- Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Antragstellung abgeschlossen wurde und dem Regionalpartner spätestens mit den Abrechnungsunterlagen vorliegt.
- Der Beratervertrag kann vom Unternehmen (z. B. vor Beginn der Beratung) beim Regionalpartner eingereicht werden und an die KfW bezüglich der Prüfung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen und auf Übernahme der in der Schwachstellenanalyse empfohlenen Maßnahmen weitergeleitet werden. Sofern von der Schwachstellenanalyse abweichende Maßnahmen vereinbart werden, ist dies im Beratervertrag zu begründen. Das Unternehmen erhält dann über die Vertragsprüfung eine schriftliche Bestätigung.
- Die Beratung wird innerhalb eines Zeitraums von maximal acht Monaten ab Erteilung der Zusage (Datum der Ausstellung durch die KfW) durchgeführt.
- Nach Beendigung der Turn Around Beratung erstellt der Berater einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse wiedergegeben werden. Die im Rahmen der Schwachstellenanalyse entwickelten Maßnahmen zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit müssen auch im Maßnahmenplan der Turn Around Beratung berücksichtigt werden.
- Das Unternehmen reicht die nachfolgend aufgeführten Abrechnungsunterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie des Originals beim Regionalpartner ein:
1. den abgeschlossenen Beratervertrag (Kopie ausreichend)
2. die Rechnung des Beraters
3. Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsbeleg des Eigenanteils
4. den Abschlussbericht des Beraters
Diese Unterlagen müssen dem Regionalpartner mit Ablauf des Beratungszeitraumes (d. h. innerhalb von 8 Monaten ab Erteilung der Zusage) vollständig vorliegen, andernfalls ist die Voraussetzung für die Zuschussgewährung nicht mehr gegeben. Die Unterlagen leitet der Regionalpartner an die KfW weiter.
- Die KfW prüft die eingereichten Unterlagen und veranlasst nach Prüfung die Auszahlung des Zuschusses.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungsmaßnahmen,
- die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben;
- die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben;
- die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben;
- die mit anderen öffentlichen Mitteln (z. B. ESF-Mitteln) finanziert werden.
Aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben sind Beratungen in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur) nicht förderfähig. Siehe dazu "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen" der KfW (Formular-Nr. 140 611).
Kann die Turn Around Beratung mehrfach beantragt werden?
Insgesamt kann ein Unternehmen innerhalb der ESF-Förderperiode (bis Ende 2013) die Förderung bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro beantragen.
Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich?
Das Unternehmen bestätigt auf dem Antrag, dass für die durch die Turn Around Beratung geförderte Beratungsmaßnahme keine andere Unterstützung aus anderen öffentlichen (z. B. ESF-Mitteln) beantragt wurde bzw. wird.
Nimmt ein Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten für die Bewältigung des Turn Arounds in seinem Unternehmen in Anspruch, dann müssen sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen unterscheiden. Das heißt, das Unternehmen erklärt mit der Antragstellung für die Turn Around Beratung (TAB), nicht an anderen Maßnahmen, dieselbe Inhalte bzw. Elemente wie die Turn Around Beratung haben, teilzunehmen (z. B. an anderen Turn Around Maßnahmen).
Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken hat das Unternehmen jederzeit gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen hat er die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu ggf. anderen Fördermaßnahmen nachzuweisen.
Subventionserhebliche Tatsachen
Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.
Ansprechpartner
Interessierte Unternehmen wenden sich an den für sie zuständigen Regionalpartner oder an das Infocenter der KfW.
Telefon: 0180 1 24 11 24 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen)
E-Mail: infocenter@kfw.de
In Kooperation mit
DIHK und ZDH und anderen Regionalpartnern