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Turn Around Beratung

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Stand 05/2009, Bestellnummer 140 936

Merkblatt Turn Around Beratung, gef�rdert durch den Europ�ischen Sozialfonds (ESF)

Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsf�higkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen sowie der Freien Berufe (im Folgenden Unternehmen genannt).

Um Unternehmen, die sich trotz positiver Fortf�hrungsprognose in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Finanzierung von Beratungsma�nahmen zu erm�glichen, k�nnen Zusch�sse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europ�ischen Sozialfonds (ESF) gew�hrt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsf�higkeit der Unternehmen wiederherzustellen, den Bestand der Unternehmen nachhaltig zu st�rken und Arbeitspl�tze zu sichern.

Der Inhalt des KfW-Merkblattes Turn Around Beratung basiert auf den F�rderbedingungen des ESF und der Richtlinie des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Technologie vom 21. April 2009 (Bundesanzeiger - BAnz. Nr. 65 vom 30. April 2009).

Was wird gef�rdert?

Gef�rdert werden Beratungsma�nahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsf�higkeit dieser Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und der Freien Berufe, sofern ihr �berwiegender Gesch�ftszweck nicht entgeltliche Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftspr�fung, Steuerberatung oder Buchpr�fung f�r vereidigte Buchpr�fer ist.

Wer wird gef�rdert?

Die Unternehmen m�ssen ihren Sitz und Gesch�ftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie m�ssen die KMU-Kriterien der EU-Kommission erf�llen. Detaillierte Informationen zu den KMU-Kriterien enth�lt das "Merkblatt zur KMU-Definition der EU" (Formular-Nr. 142 291).

Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn aufgrund einer nicht erwartungsgem�� verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung das Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Situationen geraten ist, obwohl es �ber eine positive Fortf�hrungsprognose verf�gt. Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse (gem�� Vordruck Schwachstellenanalyse, Formular-Nr. 140 964) eines unabh�ngigen und fachlich kompetenten Beraters/einer Beraterin. Aus der Schwachstellenanalyse muss sich ergeben, dass mindestens eine der Voraussetzungen eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft f�r staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gem�� Ziffer 10 oder 11 (ABl. der EU C 244/2 vom 1. Oktober 2004) vorliegen. Ferner muss die Schwachstellenanalyse konkrete Ma�nahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsf�higkeit des Unternehmens (Ma�nahmenplan) beinhalten und eine positive Fortf�hrungsprognose enthalten.

Eine F�rderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller seine Gesch�ftst�tigkeit oder seine Zahlungen eingestellt hat oder �ber das Verm�gen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder er�ffnet worden ist. Dasselbe gilt f�r Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, f�r den Inhaber der juristischen Person, soweit diese eine eidesstattliche Versicherung nach � 807 Zivilprozessordnung oder � 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Angabe verpflichtet sind.

Eine gef�rderte Turn Around Beratung setzt immer eine Empfehlung eines Regionalpartners und eine Zusage der KfW voraus. Auf die Gew�hrung eines anteiligen Zuschusses zu den Kosten der Beratungsma�nahme besteht kein Rechtsanspruch.

Wie hoch sind die Zusch�sse f�r die Turn Around Beratung?

Die Unternehmen erhalten im Geltungsbereich der neuen Bundesl�nder sowie in der Phasing Out-Region L�neburg einen Zuschuss in H�he von 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesl�nder (ohne Phasing Out-Region L�neburg) einschlie�lich Berlin einen Zuschuss in H�he von 50 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.

Das maximal f�rderf�hige Tageshonorar betr�gt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max. 8.000 Euro nicht �berschreiten.

Welche Kosten muss das Unternehmen selbst tragen?

Der Eigenmittelanteil, die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten sind durch das Unternehmen selbst zu finanzieren. Der Eigenanteil darf nicht aus anderen �ffentlichen Mitteln z. B. des ESF oder vom beauftragten Berater - mittel- oder unmittelbar - finanziert werden.

Die Mehrwertsteuer kann nur dann innerhalb der Bemessungsgrundlage ber�cksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch das Antrag stellende Unternehmen vorliegt. Das Unternehmen hat hierf�r einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Die H�he der maximal f�rderf�higen Bemessungsgrundlage �ndert sich dadurch nicht.

Wie l�uft die Turn Around Beratung ab?

Antr�ge sind �ber die Regionalpartner der KfW zu stellen. Eine aktuelle �bersicht der Regionalpartner ist unter www.rp-suche.de/rpsuche/TAB einsehbar.

  • Vor Antragstellung ist mit dem Regionalpartner ein pers�nliches Kontaktgespr�ch zu f�hren und dem Regionalpartner eine aktuelle Schwachstellenanalyse (gem�� Vordruck "Schwachstellenanalyse"-Formular-Nr. 140 964) einzureichen.
  • Die Schwachstellenanalyse darf nicht �lter sein als acht Wochen - f�r eine �bergangsfrist bis zum 31.7.2009 darf diese nicht vor dem 1.7.2008 datiert sein - und muss von einem unabh�ngigen, fachlich kompetenten Berater erstellt worden sein. Sie muss konkrete Ma�nahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsf�higkeit des Unternehmens beinhalten und eine positive Fortf�hrungsprognose bescheinigen.
  • Sofern die formalen und inhaltlichen F�rdervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner bei Antragstellung eine Empfehlung f�r die Bezuschussung des Beraterhonorars ab und reicht den Antrag und die Schwachstellenanalyse an die KfW weiter.
  • Mit dem Antrag auf Gew�hrung eines Zuschusses sind beim Regionalpartner folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen:

1. Schwachstellenanalyse mit positiver Fortf�hrungsprognose und konkreten Ma�nahmen

2. gegebenenfalls Bescheinigung �ber Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung.

  • Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners und der eingereichten Unterlagen �ber die Gew�hrung des Zuschusses und erteilt eine entsprechende Zusage an das Unternehmen.
  • Nach Antragsstellung kann das Unternehmen einen Berater aus der KfW-Beraterb�rse (www.kfw-beraterboerse.de) ausw�hlen. Der ausgew�hlte Berater muss in der KfW-Beraterb�rse gelistet und f�r die Turn Around Beratung frei geschaltet sein.
  • Das Unternehmen schlie�t mit dem ausgew�hlten Berater einen schriftlichen Beratervertrag, in dem die Beratungsinhalte, die H�he des Tageshonorars und der Beratungszeitraum geregelt sind.
  • Mit der Beratung darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden.
  • Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Antragstellung abgeschlossen wurde und dem Regionalpartner sp�testens mit den Abrechnungsunterlagen vorliegt.
  • Der Beratervertrag kann vom Unternehmen (z. B. vor Beginn der Beratung) beim Regionalpartner eingereicht werden und an die KfW bez�glich der Pr�fung der Einhaltung der F�rdervoraussetzungen und auf �bernahme der in der Schwachstellenanalyse empfohlenen Ma�nahmen weitergeleitet werden. Sofern von der Schwachstellenanalyse abweichende Ma�nahmen vereinbart werden, ist dies im Beratervertrag zu begr�nden. Das Unternehmen erh�lt dann �ber die Vertragspr�fung eine schriftliche Best�tigung.
  • Die Beratung wird innerhalb eines Zeitraums von maximal acht Monaten ab Erteilung der Zusage (Datum der Ausstellung durch die KfW) durchgef�hrt.
  • Nach Beendigung der Turn Around Beratung erstellt der Berater einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse wiedergegeben werden. Die im Rahmen der Schwachstellenanalyse entwickelten Ma�nahmen zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsf�higkeit m�ssen auch im Ma�nahmenplan der Turn Around Beratung ber�cksichtigt werden.
  • Das Unternehmen reicht die nachfolgend aufgef�hrten Abrechnungsunterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie des Originals beim Regionalpartner ein:

1. den abgeschlossenen Beratervertrag (Kopie ausreichend)

2. die Rechnung des Beraters

3. Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsbeleg des Eigenanteils

4. den Abschlussbericht des Beraters

Diese Unterlagen m�ssen dem Regionalpartner mit Ablauf des Beratungszeitraumes (d. h. innerhalb von 8 Monaten ab Erteilung der Zusage) vollst�ndig vorliegen, andernfalls ist die Voraussetzung f�r die Zuschussgew�hrung nicht mehr gegeben. Die Unterlagen leitet der Regionalpartner an die KfW weiter.

  • Die KfW pr�ft die eingereichten Unterlagen und veranlasst nach Pr�fung die Auszahlung des Zuschusses.

Was ist von der F�rderung ausgeschlossen?

Von der F�rderung ausgeschlossen sind Beratungsma�nahmen,

  • die �berwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben;
  • die die Ausarbeitung von Vertr�gen, die Aufstellung von Jahresabschl�ssen, Buchf�hrungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben;
  • die �berwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben;
  • die mit anderen �ffentlichen Mitteln (z. B. ESF-Mitteln) finanziert werden.

Aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben sind Beratungen in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Prim�rproduktion, Fischerei und Aquakultur) nicht f�rderf�hig. Siehe dazu "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen" der KfW (Formular-Nr. 140 611).

Kann die Turn Around Beratung mehrfach beantragt werden?

Insgesamt kann ein Unternehmen innerhalb der ESF-F�rderperiode (bis Ende 2013) die F�rderung bis zur Aussch�pfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro beantragen.

Ist eine Kombination mit anderen F�rdermitteln m�glich?

Das Unternehmen best�tigt auf dem Antrag, dass f�r die durch die Turn Around Beratung gef�rderte Beratungsma�nahme keine andere Unterst�tzung aus anderen �ffentlichen (z. B. ESF-Mitteln) beantragt wurde bzw. wird.

Nimmt ein Unternehmen verschiedene F�rderm�glichkeiten f�r die Bew�ltigung des Turn Arounds in seinem Unternehmen in Anspruch, dann m�ssen sich die Inhalte der einzelnen F�rderma�nahmen unterscheiden. Das hei�t, das Unternehmen erkl�rt mit der Antragstellung f�r die Turn Around Beratung (TAB), nicht an anderen Ma�nahmen, dieselbe Inhalte bzw. Elemente wie die Turn Around Beratung haben, teilzunehmen (z. B. an anderen Turn Around Ma�nahmen).
Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken hat das Unternehmen jederzeit gegen�ber der Europ�ischen Kommission, dem Europ�ischen Rechnungshof, dem Bundesministerium f�r Wirtschaft und Technologie und dem Bundesrechnungshof Ausk�nfte zu erteilen. Bei einer �berpr�fung durch die genannten Institutionen hat er die inhaltliche und kostenm��ige Abgrenzung zu ggf. anderen F�rderma�nahmen nachzuweisen.

Subventionserhebliche Tatsachen

Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von � 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit � 2 des Subventionsgesetzes.

Ansprechpartner

Interessierte Unternehmen wenden sich an den f�r sie zust�ndigen Regionalpartner oder an das Infocenter der KfW. 

Telefon: 0180 1 24 11 24 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Preise aus Mobilfunknetzen k�nnen abweichen)

E-Mail: infocenter@kfw.de

 

In Kooperation mit

DIHK und ZDH und anderen Regionalpartnern