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Gr�ndercoaching Deutschland

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Stand 01/2010, Bestellnummer neu 600 000 0103 (Bestellnummer alt 140 963)

Merkblatt - Gr�ndercoaching Deutschland, gef�rdert durch den Europ�ischen Sozialfonds (ESF)

Gr�ndercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erh�hung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgr�ndungen.

Um Existenzgr�nderinnen und Existenzgr�ndern (im Folgenden Existenzgr�nder genannt) die Finanzierung von Coachingma�nahmen zu erm�glichen und den Erfolg von Existenzgr�ndungen zu erh�hen, k�nnen Zusch�sse zu den Kosten der Coachingma�nahme aus Mitteln des Europ�ischen Sozialfonds (ESF) gew�hrt werden.

Der Inhalt des KfW-Merkblattes Gr�ndercoaching Deutschland basiert auf den F�rderbedingungen des ESF und der Richtlinie des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Technologie sowie der Richtlinie des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales.

In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen unter der "De-minimis"-Verordnung. Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben f�r den Existenzgr�nder enth�lt das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen" der KfW (Formularnummer 140 611).

Was wird gef�rdert?

Gef�rdert werden Coachingma�nahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsf�higkeit von Existenzgr�ndern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angeh�rigen Freier Berufe, sofern ihr �berwiegender Gesch�ftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Der Beginn der selbstst�ndigen T�tigkeit des Existenzgr�nders (Gr�ndung, Unternehmens�bernahme, t�tige Beteiligung, jeweils mit Gesch�ftsf�hrungsfunktion, durch Gewerbean- oder -ummeldung, Handelsregistereintrag etc.) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht l�nger als 5 Jahre zur�ckliegen.

Existenzgr�nder aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr nach der Gr�ndung eine besondere F�rderung, sofern an sie in diesem Zeitraum ein Gr�ndungszuschuss (� 57 Sozialgesetzbuch - SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (� 20 SGB II), Einstiegsgeld (� 16b SGB II bzw. � 29 SGB II in der bis zum 31.12.2008 g�ltigen Fassung), Leistungen zur Eingliederung von Selbstst�ndigen (� 16c SGB II) oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstst�ndigen T�tigkeit (nach � 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31.12.2008 g�ltigen Fassung), erbracht werden oder wurden.

Die zu beratenden Existenzgr�nder m�ssen ihren Sitz und Gesch�ftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Existenzgr�ndung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Zuschussh�he richtet sich nach dem Unternehmensstandort und der Antragsberechtigung.

Ein gef�rdertes Gr�ndercoaching setzt immer eine Coachingempfehlung eines Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Wie hoch sind die Zusch�sse im Gr�ndercoaching Deutschland?

Existenzgr�nder erhalten grunds�tzlich im Geltungsbereich der neuen Bundesl�nder einen Zuschuss in H�he von 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesl�nder einschlie�lich Berlin einen Zuschuss in H�he von 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.

Gr�nder mit Sitz in den " Phasing-out "-Regionen Brandenburg-S�dwest, L�neburg, Leipzig und Halle erhalten einen Zuschuss in H�he von 75 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.

Das maximal f�rderf�hige Tageshonorar betr�gt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht �berschreiten.

Wie sieht die besondere F�rderung von Existenzgr�ndern aus der Arbeitslosigkeit aus?

Existenzgr�nder aus der Arbeitslosigkeit, die die oben genannten Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro. Das maximal f�rderf�hige Tageshonorar betr�gt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro nicht �berschreiten.

Welche Kosten muss der Existenzgr�nder selbst tragen?

Folgende Kosten (Selbstbeteiligung) sind vom Existenzgr�nder selbst zu tragen:

  • der Eigenanteil am Beraterhonorar
  • die Fahrtkosten des Beraters
  • sonstige in der Beraterrechnung aufgef�hrten Nebenkosten sowie
  • die Mehrwertsteuer des gesamten Rechnungsbetrags.

Die Zahlung der Selbstbeteiligung ist der KfW gegen�ber nachzuweisen. Die Selbstbeteiligung darf nicht aus Mitteln des ESF oder vom beauftragten Berater - mittel- oder unmittelbar - finanziert werden.

Die Mehrwertsteuer kann nur dann innerhalb der Bemessungsgrundlage ber�cksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung f�r den Antrag stellenden Existenzgr�nder vorliegt.

Der Existenzgr�nder hat hierf�r einen geeigneten Nachweis zu erbringen. Die H�he der maximal f�rderf�higen Bemessungsgrundlage �ndert sich dadurch nicht.

Wie l�uft das Gr�ndercoaching Deutschland ab?

I. Antragsphase

Im Rahmen der Antragstellung ist mit dem Regionalpartner der KfW (zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsf�rdergesellschaften) ein pers�nliches Kontaktgespr�ch zu f�hren. Eine aktuelle �bersicht der Regionalpartner ist unter www.gruender-coaching-deutschland.de einsehbar.

Der Existenzgr�nder erfasst die Antragsdaten �ber die KfW-Antragsplattform online. Alle Daten, die �ber die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch in ein PDF-Antragsformular �bertragen und k�nnen anschlie�end ausgedruckt werden. Der vom Existenzgr�nder unterschriebene Antrag inklusive der "De-minimis"-Erkl�rung bildet die Grundlage f�r die Antragstellung beim Regionalpartner.

Sofern die formalen und inhaltlichen F�rdervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung f�r die Bezuschussung des Beraterhonorars auf dem Antrag ab und leitet diesen an die KfW weiter.

Mit dem Antrag auf Gew�hrung eines Zuschusses sind folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner einzureichen:

  1. Bei Beantragung der besonderen F�rderung von Existenzgr�ndern aus der Arbeitslosigkeit zus�tzlich:
    (gegebenenfalls vorl�ufige(r)) Bewilligungsbescheid(e) einen Gr�ndungszuschuss (� 57 SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (� 20 SGB II), Einstiegsgeld (� 16b SGB II bzw. � 29 SGB II in der bis zum 31.12.2008 g�ltigen Fassung), Leistungen zur Eingliederung von Selbstst�ndigen (� 16c SGB II) oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstst�ndigen T�tigkeit (nach � 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31.12. 2008 g�ltigen Fassung).
  2. gegebenenfalls Bescheinigung �ber Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung

Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners �ber die Gew�hrung des Zuschusses und erteilt eine entsprechende Zusage an den Existenzgr�nder.

II. Beratungsphase

Nach Zugang der Zusage w�hlt der Existenzgr�nder einen Berater aus der KfW-Beraterb�rse (www.kfw-beraterboerse.de) aus, der f�r das Gr�ndercoaching Deutschland freigeschaltet ist.

Der Existenzgr�nder schlie�t mit dem ausgew�hlten Berater einen schriftlichen Coachingvertrag ab, in dem mindestens die Coachinginhalte, die H�he des Tageshonorars und der Coachingzeitraum geregelt sind.

Wichtig:

Die Antragstellung beim Regionalpartner auf die Gew�hrung eines Beratungszuschusses muss vor Abschluss eines Coachingvertrags erfolgen. Innerhalb von 8 Wochen nach Erteilung der Zusage durch die KfW (Ausstellungsdatum KfW) ist eine Kopie des Coachingvertrags beim Regionalpartner einzureichen (Datum Posteingang).

Der Coachingvertrag wird von der KfW hinsichtlich der Einhaltung der F�rdervoraussetzungen gepr�ft. Der Existenzgr�nder erh�lt hier�ber eine schriftliche Best�tigung.

Bei der besonderen F�rderung f�r Existenzgr�nder aus der Arbeitslosigkeit muss das Coaching innerhalb von 12 Monaten nach der Gr�ndung des Unternehmens begonnen worden sein. Als Beginn der Ma�nahme wird die Unterzeichung des Coachingvertrags betrachtet.

Das Coaching wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Monaten ab Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum KfW) durchgef�hrt.

III. Abrechnungsphase

Nach Beendigung des Coachings erstellt der Berater einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie dessen wesentliche Ergebnisse wiedergegeben werden.

Der Existenzgr�nder reicht die nachfolgend aufgef�hrten Abrechnungsunterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner ein:

  1. Gesamtrechnung des Beraters
  2. Kontoauszug des Existenzgr�nders als Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung an der Beratung
  3. Abschlussbericht des Beraters
  4. bei beantragter besonderer F�rderung von Existenzgr�ndern aus der Arbeitslosigkeit: s�mtliche vorliegenden, endg�ltigen Bewilligungsbescheide �ber die oben genannten Leistungen nach SGB III bzw. SGB II, sofern diese nicht bereits bei Antragstellung eingereicht wurden (�nderungen der Leistungsh�he der endg�ltigen gegen�ber den vorl�ufigen Bewilligungsbescheiden haben keinen Einfluss auf die H�he des zugesagten Gr�ndercoaching-Zuschusses). Sofern die endg�ltigen Bewilligungsbescheide noch nicht vorliegen, k�nnen diese auch direkt bei der KfW nachgereicht werden.

Die o. g. Unterlagen m�ssen dem Regionalpartner mit Ablauf des Coachingzeitraums vollst�ndig vorliegen, andernfalls ist die Voraussetzung f�r die Zuschussgew�hrung nicht mehr gegeben.

Der Regionalpartner leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Die KfW pr�ft die eingereichten Unterlagen und veranlasst die Auszahlung des Zuschusses an den Existenzgr�nder oder, bei Vorliegen einer Abtretungserkl�rung, an den Berater.

Was ist von der F�rderung ausgeschlossen?

Von der F�rderung ausgeschlossen sind Coachingma�nahmen:

  • im Vorgr�ndungsbereich;
  • die �berwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben;
  • die die Ausarbeitung von Vertr�gen, die Aufstellung von Jahresabschl�ssen, Buchf�hrungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben;
  • die �berwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben;
  • die mit anderen ESF-Mitteln finanziert werden (Kumulierungsverbot).

Aufgrund EU-beihilferechtlicher Vorgaben sind Beratungen in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Prim�rproduktion, Fischerei und Aquakultur) nicht f�rderf�hig. Siehe dazu "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen" der KfW (Formularnummer 140 611).

Dar�ber hinaus sind Sanierungsf�lle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft f�r staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen. Siehe dazu gesondertes Merkblatt der KfW (Formularnummer 142 251).

Kann das Gr�ndercoaching Deutschland mehrfach beantragt werden?

Insgesamt kann ein Existenzgr�nder innerhalb der ESF-F�rderperiode (bis Ende 2013) eine F�rderung bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro beantragen. Diese kann sowohl durch Antr�ge in beiden F�rdervarianten - Gr�ndercoaching Deutschland f�r Existenzgr�nder und Gr�ndercoaching Deutschland f�r Existenzgr�nder aus der Arbeitslosigkeit - als auch durch mehrere Antr�ge in einer F�rdervariante ausgesch�pft werden.

Ist eine Kombination mit anderen F�rdermitteln m�glich?

Der Existenzgr�nder best�tigt auf dem Antrag, dass f�r die durch das Gr�ndercoaching Deutschland gef�rderte Ma�nahme keine andere Unterst�tzung aus ESF-Mitteln beantragt wird.

Nimmt ein Existenzgr�nder weitere F�rderm�glichkeiten in Anspruch, dann m�ssen sich die Inhalte der einzelnen F�rderma�nahmen unterscheiden. Das hei�t der Existenzgr�nder erkl�rt, nicht an anderen Ma�nahmen, die dieselben Inhalte bzw. Elemente wie das Gr�ndercoaching Deutschland haben, teilzunehmen (z. B. an anderen Coachingma�nahmen).

Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken hat der Existenzgr�nder jederzeit gegen�ber der KfW, der Europ�ischen Kommission, dem Europ�ischen Rechnungshof und dem Bundesrechnungshof Ausk�nfte zu erteilen. Bei einer �berpr�fung durch die genannten Institutionen hat er die inhaltliche und kostenm��ige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen F�rderma�nahmen nachzuweisen.

Subventionserhebliche Tatsachen

Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von � 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit � 2 des Subventionsgesetzes.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Alle Daten, die im Rahmen der Bewilligung und Durchf�hrung der Beratungsf�rderung anfallen, k�nnen den an der Beratungsf�rderung beteiligten �ffentlichen Stellen auf Bundes- und Europaebene (z. B. Europ�ische Kommission, Europ�ischen Rechnungshof und Bundesrechnungshof) offen gelegt bzw. an diese �bermittelt werden.

Alle beteiligten Stellen sind dazu berechtigt, die Daten zum Zwecke von Erhebungen zur Nachhaltigkeit der durchgef�hrten Ma�nahme zu nutzen. Der Antragsteller erkl�rt sich in diesem Zusammenhang damit einverstanden, kontaktiert zu werden und Auskunft zu geben.

Ihr Ansprechpartner

Existenzgr�nder wenden sich an den f�r sie zust�ndigen Regionalpartner vor Ort oder an das Infocenter der KfW. 

Telefon: 0180 1 24 11 24 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen k�nnen abweichen.)

Erg�nzende Hinweise zur Bearbeitungspraxis (FAQ-Liste) sowie Musterdokumente finden Sie im Internet unter www.gruender-coaching-deutschland.de.

In Kooperation mit

DIHK, ZDH und anderen Regionalpartnern